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Tierpark Chemnitz ergreift Maßnahmen im Zuge der Aufstallungsverordnung

Die Aufstallungsverordnung zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest betrifft erneut auch den Tierpark Chemnitz. "Die Anzeigepflicht gegenüber dem Veterinäramt wurde erfüllt, eine Abstimmung hat stattgefunden, notwendige Ausnahmegenehmigungen wurden, wie bereits im Herbst, beantragt", erklärt Tierparkchef Dr. Hermann Will.
Zu den Maßnahmen gehört das Abdecken von Volieren mit dichten Planen um den Eintrag von kontaminiertem Material von oben zu verhindern. Die Tiere stehen unter ständiger veterinärmedizinischer Kontrolle und es erfolgen regelmäßige Laboruntersuchungen.
Es erfolgt eine stetige Risikoneubewertung durch die Behörden, so dass im Bedarfsfall jederzeit die Auflagen verschärft werden können.
Die Realisierung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Bis dahin werden nicht alle Vogelarten für die Besucher zu sehen sein. Die Tierparkleitung bittet um Verständnis für diese notwendigen Einschränkungen, die dem Schutz der Tiere und letztendlich auch der Menschen dienen.


(C) Text: Pressestelle der Stadt Chemnitz
(C) Bilder: Dr. Hermann Will, Tierpark Chemnitz