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Die Aufstallungsverordnung zum Schutz vor der Klassischen
Geflügelpest betrifft erneut auch den Tierpark Chemnitz.
"Die Anzeigepflicht gegenüber dem Veterinäramt wurde erfüllt,
eine Abstimmung hat stattgefunden, notwendige Ausnahmegenehmigungen wurden,
wie bereits im Herbst, beantragt", erklärt Tierparkchef
Dr. Hermann Will.
Zu den Maßnahmen gehört das Abdecken von Volieren mit dichten
Planen um den Eintrag von kontaminiertem Material von oben zu verhindern. Die
Tiere stehen unter ständiger veterinärmedizinischer Kontrolle
und es erfolgen regelmäßige Laboruntersuchungen.
Es erfolgt eine stetige Risikoneubewertung durch die Behörden, so dass
im Bedarfsfall jederzeit die Auflagen verschärft werden können.
Die Realisierung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Bis dahin werden nicht
alle Vogelarten für die Besucher zu sehen sein. Die Tierparkleitung
bittet um Verständnis für diese notwendigen Einschränkungen,
die dem Schutz der Tiere und letztendlich auch der Menschen dienen.